Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen haptec – Event Service und seinen Vertragspartnern (Kunden).
2. Vertrag
Verträge zwischen haptec und Kunde entstehen durch Annahme eines schriftlichen Angebotes.
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Stornierungskosten:
– bis 7 Tage vor Veranstaltung 50% der Angebotssumme
– bis 3 Tage vor Veranstaltung 75% der Angebotssumme
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens haptec ist durch technisch bedingte Ausfälle und höhere Gewalt möglich. In diesem Falle wird durch haptec versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.
4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch haptec verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment von haptec, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Während der gesamten Einbringungsdauer übernimmt der Veranstalter die Sicherung und Bewachung, sowie die Haftung für alle – auch durch Dritte verursachte – Schäden (insbesondere Verlust durch Diebstahl). Dies gilt auch bei Anwesenheit unserer Techniker. Zusätzliche Technik und Serviceleistungen werden nach der aktuellen Preisliste berechnet.
Sofern haptec durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5. Zahlungen
Unsere Tagespauschalen sind mit maximal 8 Stunden kalkuliert. Die Personalkalkulation beruht auf den vorliegenden Informationen. Sofern es zu Verzögerungen kommt, die nicht durch haptec verschuldet sind oder es zu zusätzlichen Proben oder längeren Veranstaltungszeiten kommt, werden diese Überstunden mit 1/8 der Tagespauschalen berechnet.
Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Angebotssumme. Zahlungen sind ausschließlich an haptec vorzunehmen. Überweisung auf ein von haptec genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 10 Werktage nach Rechnungseingang. Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!
6. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. haptec arbeitet auch mit Vervielfältigungen. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
7. Salvatorische Klausel
Wenn einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, wobei die ungültigen Bedingungen oder ungültig gewordenen Bedingungen durch eine wirksame Bedingung durch die Vertragsparteien zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der entsprechenden Bestimmungen entspricht.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort beiderseits und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, für alle Streitigkeiten ist Darmstadt.
Weiterstadt, Dezember 2025